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Actio pro socio, Ausstattungszusagen und Aufgabe der Bedingungslösung – Neues zur Ausschließungsklage in der GmbH

„Verletzt ein Gesellschafter seine gesellschafterliche Treuepflicht schwerwiegend oder ist sein Verbleib im Gesellschafterkreis aus sonstigen, in seiner Person liegenden Gründen unzumutbar geworden, können ihn die übrigen Gesellschafter gegen seinen Willen aus der Gesellschaft ausschließen. Das ist auch dann möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag keine expliziten Regelungen zur zwangsweisen Einziehung von Geschäftsanteilen enthält. Der vorliegende Beitrag beleuchtet anhand einer aktuellen Entscheidung des BGH wichtige Aspekte der Ausschließungsklage gegen den Gesellschafter einer GmbH und gibt Gestaltungshinweise für die Praxis.“

Dr. Moritz Jenne und Simon Schuler im Betriebs-Berater 03/2024, S. 67 ff. Den gesamten Beitrag lesen Sie im PDF im Downloadbereich.


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