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Kartellrecht, Februar 2016
Liebe Leserin, lieber Leser,
„Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ fragt Brecht in seiner Dreigroschenoper. Im deutschen Einzelhandel stellt sich seit ein paar Tagen die Frage: Was ist schon eine unternehmerische Beschränkung des Wettbewerbs gegen die staatliche Beschränkung des Wettbewerbs? Wieder einmal übertrumpft eine Ministererlaubnis das Bundeskartellamt, das wettbewerbliche Bedenken gegen eine weitere Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel geäußert hatte.
Weiterverkaufsbeschränkungen im Internethandel – nächster Akt: Sektoruntersuchung E-Commerce, Bundeskartellamt gegen ASICS und das kurz vor Jahresende ergangene Urteil des OLG Frankfurt zu Markenrucksäcken. Das Oberlandesgericht stärkt die Vertriebshoheit der Markenhersteller, hat aber sicher nicht das letzte Wort zu Plattformverboten und Preissuchmaschinen gesprochen. Unternehmerisch stellt sich die Frage, ob es derzeit sinnvoll ist, den gesamten internationalen Vertrieb an deutschen Maßstäben auszurichten, die zu den strengsten in Europa zählen. Uwe Wellmann verschafft Ihnen einen ersten Überblick.
Und eine letzte Prognose: Vom Urteil AC Treuhand des Europäischen Gerichtshofs werden wir in Zukunft noch häufiger hören. Unterstützer von Kartellen leben von nun an gefährlich. Was alles als Unterstützung eines Kartells gewertet werden kann, sagt das Urteil selbst nicht. Dr. Christian Heinichen umreißt seine Folgen.
Für weitergehende Fragen zu diesen und anderen kartellrechtlichen Themen steht Ihnen unser Kartellrechtsteam gern zur Verfügung.
Philipp Cotta Dr. Dietmar O. Reich
Inhalt:
I. Kurzmeldungen
II. Aktuell
- Vertriebsbeschränkungen im Internet-Handel
- UWG-Novelle 2015: Alles bleibt neu
III. Rechtsprechung
- EuGH bestätigt Bußgeld gegen Kartellgehilfen
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BB NL Kartellrecht Februar 2016.pdf |
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Expert:innen
Philipp Cotta Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Dr. Christian Heinichen Rechtsanwalt Partner |
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Christoph Heinrich Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Dietmar O. Reich Rechtsanwalt Partner |
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Uwe Wellmann Rechtsanwalt, LL.B. DLS (London), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Partner |
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