Presseartikel |
Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte
Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.
Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.
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Beschluss Bundesverfassungsgericht_1 BvR 1011_23.pdf |
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Expert:innen
Dr. Marc-Oliver Srocke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Partner |
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